E-Bike fahren in der Schweiz – das solltest du wissen

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E-Bike fahren in der Schweiz wird immer beliebter. Ob in der Freizeit oder zum Einkaufen – entspannt in die Pedale treten ohne lästige Parkplatzsuche. In der Schweiz ist das Velofahren Kindern vor Vollendung des 6. Lebensjahres auf Hauptstrassen gestattet – allerdings nur unter Aufsicht einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist. Für Radfahrerinnen und Radfahrer gelten in der Schweiz die allgemeinen Verkehrsregeln. Was du bezüglich Velofahren in der Schweiz wissen und beachten solltest, erläutern wir dir in unserem folgenden Beitrag.

Velofahren in der Schweiz – die Velovignette

Velos brauchen seit 2012 keine Vignette mehr. Schäden, die bei einem Unfall mit dem E-Bike gegenüber Dritten entstehen, werden über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Allerdings benötigen E-Bikes mit einer Tretunterstützung, die über 25 Stundenkilometer fahren, ein Motorfahrradzulassung-Kontrollschild. Die Vignette dieses Kontrollschildes ist jährlich zu erneuern. Bei den meisten Versicherungen ist die Haftung für Velounfälle automatisch Inhalt der Privathaftpflichtversicherung. Personen, die keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, sind bei Schäden, die durch das E-Bike verursacht werden, nicht versichert.

Zwar wird das Unfallopfer eines Velounfalles durch den Nationalen Garantiefonds entschädigt, aber dieser kann einen Teil des Betrages oder auch die komplette Summe von der Unfallverursacherin oder dem Unfallverursacher zurückfordern. Deshalb ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung empfehlenswert.

E-Bike fahren in der Schweiz – die Vorschriften

Bei den E-Bikes wird zwischen zwei Arten unterschieden: Die langsamen Elektrobikes mit Tretunterstützung, die maximal 25 Stundenkilometer fahren und die schnellen E-Bikes mit einer Tretunterstützung von bis zu 45 Stundenkilometern

Und das sind die Vorschriften zum E-Bike fahren in der Schweiz

• Kinder ab 14 Jahren dürfen in der Schweiz E-Bike fahren
• Die langsamen Velos dürfen Jugendliche ab 16 Jahren ohne Führerausweis lenken. Mit einem Führerausweis der Kategorie M für Motorfahrräder dürfen Jugendliche ab 14 Jahren langsame E-Bikes fahren
• Für die schnellen Bikes ist mindestens ein Führerausweis der Klasse M erforderlich
• E-Bikes müssen auf Radstreifen oder Radwegen gefahren werden
• Die Empfehlung bei den langsamen E-Bikes lautet, dass ein Velohelm getragen werden sollte. Bei den schnellen Velos ist ein Helm Pflicht.
• Die langsamen Elektro-Räder dürfen auf Wegen fahren, die mit einem Schild „Fahrverbot für Motorfahrräder“ versehen sind. Die schnellen Bikes dürfen auf den Wegen nur mit abgeschaltetem Motor gefahren werden.

Waren dir die Vorschriften bezüglich E-Bike fahren in der Schweiz alle bekannt?

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