Immobilien in der Schweiz – das solltest du wissen

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Immobilien in der Schweiz und deren Kauf sind an bestimmte Bedingungen geknüpft – vor allem dann, wenn Grenzgänger eine Immobilie in der Schweiz kaufen möchten. Denn: Grenzgänger profitieren von höheren Gehältern und Löhnen in der Schweiz, die in Deutschland dann allerdings sehr hoch versteuert werden müssen. Um dies zu umgehen, denken etliche Grenzgänger über einen Umzug in die Schweiz nach und fassen es ins Auge, eine Immobilie in der Schweiz zu erwerben.

Immobilien in der Schweiz – Wissenswertes

Die Kosten für eine Immobilie in der Schweiz, sind von Kanton zu Kanton verschieden. Während in Zürich ein Einfamilienhaus gut und gerne 1,6 Millionen Euro kostet, kostet ein vergleichbares Haus in Lausanne oder Bern gut 30 Prozent weniger. Laut Statistiken sind die Preise für Wohnungen und Häuser in der Schweiz in den letzten Jahren ziemlich konstant geblieben.

Für den Immobilienkauf in der Schweiz gibt es strenge Regeln. In der Schweiz ist es beispielsweise nicht möglich, ohne Eigenkapital eine Immobilie zu finanzieren. Der Kauf einer Immobilie muss zu mindestens 20 Prozent aus Eigenkapital erfolgen und davon müssen mindestens 10 Prozent davon aus Ersparnissen hervorgehen. Die anderen 10 Prozent können auch aus Kapitalanlagen, wie beispielsweise der privaten Vorsorge, kommen. Ohne dieses Eigenkapital ist in der Schweiz keine Finanzierung möglich.

In der Schweiz kann das Immobiliendarlehen ausschliesslich linear getilgt werden. Das heisst, kostenlose Sonderzahlungen und Sondertilgungen sind in der Schweiz nicht möglich. Ausserdem muss der Kreditnehmer in der Lage sein, 75 Prozent der Kreditsumme nach einer maximalen Laufzeit von 15 Jahren getilgt zu haben. Ist dieser Sachverhalt aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation nicht gegeben, wird kein Kredit vergeben.

Die weiteren Kosten, die beim Immobilienkauf in der Schweiz auf dich zukommen

Beim Kauf einer Immobilie in der Schweiz kommen die folgenden Kosten auf dich zu:

Kosten für den Notar: Die Notarkosten sind abhängig vom Kaufpreis des Hauses oder der Wohnung. Auch von Kanton zu Kanton unterscheiden sich die Notarkosten – es gelten unterschiedliche Honorarsätze.
Grundbuchkosten: Mit den Grundbuchkosten verhält es sich wie mit den Notarkosten. Die Kosten sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Die Gebühren werden anhand des Zeitaufwands ermittelt oder orientieren sich an einem Gebührensatz.
Grunderwerbsteuer: Der Betrag bewegt sich zwischen zwei und vier Prozent vom Kaufpreis.
Handänderungssteuer: Hierbei handelt es sich um einen speziellen Kostenfaktor in der Schweiz. Der Betrag liegt meist bei drei Prozent des Kaufpreises und wird für die Eigentümerübertragung bezahlt.
Maklergebühren: Hier gibt es bei der Berechnung keine rechtlich verbindliche Vorgabe. Die Maklergebühren sind Verhandlungssache und siedeln sich zwischen zwei und drei Prozent des Kaufpreises an. In der Regel agiert der Makler im Namen des Verkäufers, so dass dieser auch die Maklergebühren trägt.

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