Die Reisekrankenversicherung und ihre kleinen aber feinen Unterschiede

Warum eine Reisekrankenversicherung sinnvoll ist

Endlich ist es soweit! Der lang ersehnte Tunesien-Urlaub steht vor der Türe, die Koffer sind gedanklich schon gepackt und die Reiseunterlagen liegen bereit. Doch habt ihr auch an eine Reisekrankenversicherung gedacht?
Es ist vielen Urlaubern nicht bewusst, welches Risiko sie eingehen, wenn sie ohne Reisekrankenversicherung die Urlaubsreise antreten. Ist denn die gesetzliche Krankenversicherung nicht auch für die medizinische Behandlung im Urlaub zuständig?

Ja und Nein.
Ja, wenn ihr die schönste Zeit im Jahr innerhalb der Schweiz zum Beispiel verbringen möchtet. Nein, wenn ihr einen Auslandsurlaub plant. Dann solltet ihr über eine Reisekrankenversicherung mit dem Baustein „Reiserücktransport“ unbedingt nachdenken. Mit den meisten europäischen Ländern besteht zwar ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz, so dass die im Ausland notwendige Behandlung auch von eurer Krankenversicherung übernommen wird – jedoch kommt eure Krankenkasse nur für die Kosten auf, die sie für eine Behandlung in der Schweiz übernommen hätten. Ist die Behandlung aber nun teurer, was im Ausland nicht unüblich ist, müsst ihr die Mehrkosten selbst übernehmen und unter Umständen die Urlaubskasse plündern. Übrigens kann es auch passieren, dass ihr sogar in manchen Urlaubsländern um Vorkasse gebeten werdet, bevor eine medizinische Behandlung erfolgt.

In den beliebten Urlaubszielen wie USA, Kanada oder Australien kommen gesetzliche Krankenversicherungen häufig mangels Sozialversicherungsabkommen weder für Arzt- noch Krankenhauskosten auf. Und das, wo die Kosten für eine ärztliche Behandlung oder Medikamente oftmals erheblich teurer sind, als es im Heimatland der Fall ist. Bei Zahnschmerzen, Insektenstichen oder gar einem nötigen Krankenhausaufenthalt werdet ihr nun persönlich zur Tasche gebeten und das kann euch teuer zu stehen kommen – geschweige denn von den Kosten, die bei einem Rücktransport in die Schweiz aufkommen würden.

Der medizinisch sinnvolle Rücktransport

Abgesehen von den finanziellen Mehrkosten einer Behandlung im Urlaubsland habt ihr vielleicht auch den Wunsch, den komplizierten Knochenbruch, den ihr euch bei einem Kamelritt zugezogen hast, in einem Schweizer Krankenhaus operieren zu lassen. Der Beistand von Familie und Freunden wie auch der Schweizer medizinische Standard können wichtige Faktoren für euch und eure Genesung sein. Achtet daher beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, ob die Kosten für einen Rücktransport – bestenfalls mit dem Zusatz „Rücktransport medizinisch sinnvoll“ übernommen werden. Die Variante „medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet“ bedeutet, dass ihr nur dann auf Kosten der Reisekrankenversicherung nach Hause reisen dürft, wenn im Urlaubsort die dortige Behandlung keine Aussicht auf Erfolg verspricht. Dies ist nicht unbedingt eine gute Voraussetzung für einen schnellen und problemlosen Rücktransport.
Und wenn ihr innerhalb der EU unterwegs seid?
Auch dann ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ratsam. Die Beiträge für einen Versicherungsschutz sind minimal im Vergleich zu den Differenzkosten, die trotz Leistung der Krankenkassen noch auf euch zukommen könnten.

Welcher Tarif passt zu euch?

Die Auswahl ist gross. Ihr könnt zwischen einem Single- oder Familientarif wählen, einen Vertrag pro Urlaubstage oder auch für ein komplettes Jahr abschliessen. Was für einen Auslandsurlaub plant ihr? Ein paar Tage Urlaub auf einer griechischen Insel oder ein halbjähriges Work & Travel Leben in Australien?
Falls ihr an einer chronischen Krankheit leidet, gebt diese vorsorglich bei dem Versicherer eurer Wahl an.

Seid ihr privat krankenversichert?

Bei Privatversicherten besteht die Möglichkeit, dass euer Tarif eine Auslandskrankenversicherung beinhaltet. Hier gilt noch zu klären, ob auch der Rücktransport versichert ist und falls ja, zu welchen Bedingungen.

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